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Glossar

In unserem Glossar finden Sie eine Sammlung von Begriffen und Definitionen, zu Ihrem Verständnis. Nutzen Sie diese Übersicht, um sich mit den wichtigsten Begriffen vertraut zu machen.

Bei tiefergehenden Fragen scheuen Sie sich bitte nicht, in unseren Beratungsstellen nachzufragen.


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B

Unterstützung für Kinder und Jugendliche, um an Bildungs- und Freizeitangeboten teilnehmen zu können, einschließlich Schulbedarf, Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen in Schule oder Kita, Nachhilfe und Mitgliedsbeiträge in Vereinen.

Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt. Es wird vom zuständigen Jobcenter auf Antrag geleistet und dient der Grundsicherung für Arbeitsuchende und umfasst monatliche Zahlungen zur Deckung der Lebenshaltungskosten sowie die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung.

Anspruch haben erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren und ihre nicht erwerbsfähigen Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ausländer*innen können Bürgergeld in Deutschland unter bestimmten Bedingungen beziehen. Diese Bedingungen variieren je nach Herkunftsland und Aufenthaltsstatus. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu an unsere Berater*innen oder Migrationsberatungsstellen in Ihrer Nähe. Zusätzliche Leistungen werden für besondere Lebenssituationen wie Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändige Ernährung, und wenn Sie alleinerziehend sind, gewährt.

Das Bürgergeld fördert auch die berufliche Eingliederung durch Weiterbildungsangebote, Bewerbungstrainings und Arbeitsvermittlung. Einmalige Leistungen werden auf Antrag und mit Begründung, für besondere Anschaffungen, wie Wohnungserstausstattung oder Bekleidung, gewährt.

G

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H

Heizkosten sind die Kosten, die entstehen um eine Wohnung oder ein Gebäude zu heizen. Diese Kosten umfassen in der Regel die Nutzung von Heizöl, Gas, Fernwärme oder Strom für Heizzwecke.

I

Test

J

Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen in Deutschland.

Es ist dafür zuständig, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu erbringen, insbesondere das Bürgergeld, das seit dem 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt hat.

Die Hauptaufgaben eines Jobcenters umfassen die Berechnung und Auszahlung des Bürgergelds, die Unterstützung bei der Jobsuche, die Förderung von Qualifizierung und Weiterbildungsmaßnahmen, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern oder auch Bewerbungstrainings und Jobvermittlung.

K

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Wer Kindergeld für seine Kinder bezieht und ein geringes Einkommen und kein einsetzbares Vermögen hat, kann Anspruch auf den Kinderzuschlag (KiZ) haben.

Dieser wird, wie das Kindergeld auch, von der Familienkasse auf Antrag ausgezahlt.

Hier weitere Infos dazu:
youtube.com/watch?v=A-EeQA1pWuw

Sie können mithilfe des KiZ-Rechners schauen, ob sich eine Beantragung lohnen könnte:
arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse

 

M

Miete ist das Geld, das jemand regelmäßig an eine andere Person oder Firma zahlt, um eine Wohnung, ein Haus oder eine andere Immobilie zu benutzen, ohne sie zu besitzen.

Eine Mietobergrenze ist der maximale Betrag, den eine staatliche Stelle für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen sozialer Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe übernimmt.

Diese Obergrenze wird festgelegt, um sicherzustellen, dass die Mietkosten angemessen und nicht überhöht sind.

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ein Dokument, dass Ihnen die Person oder Firma, die Ihnen bisher Wohnraum vermietet hat, ausstellen kann.

Es zeigt, dass Sie im bisherigen Mietverhältnis keine Schulden hatten bzw. die Höhe der vorhandenen Schulden.

Sie können diese Bescheinigung Ihren Bewerbungsunterlagen beilegen, als Nachweis für Ihre Zuverlässigkeit.

Unterschiedliche Arten von Müll müssen getrennt entsorgt werden. Üblicherweise wird getrennt nach Plastikverpackungen, Papier und Pappe, Biomüll und Restmüll. Darüber hinaus gehören Glas, Dosen und Batterien separat entsorgt über Wertstoffinseln in den Kommunen oder an den Wertstoffhöfen. Elektrokleingeräte und Batterien können auch in Geschäften, in denen diese verkauft werden, kostenlos abgegeben werden.

Leider führt unzureichende Mülltrennung immer wieder zu Konflikten mit Nachbar*innen und Wohnungsgebern.

Noch mehr Informationen hierzu:
nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/alltagsprodukte/19838.html

N

Nebenkosten sind zusätzliche Kosten neben der Miete. Sie können bei der Nutzung einer Wohnung oder Immobilie anfallen und sind in der Regel im Rahmen einer Vorauszahlung zu leisten.

Darunter fallen in aller Regel: Betriebskosten, Heizkosten, Wasser- und Müllgebühren.

Die Nettokaltmiete bezieht sich auf die Grundmiete für eine Wohnung oder Immobilie, ohne die Kosten für Nebenkosten wie Heizung, Wasser oder andere Betriebskosten.

P

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R

Für Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie sich eine sog. Referenz von bisherigen Wohnungsgeber*innen geben lassen.

Eine positive Referenz ist ein Beleg, dass Sie ein*e "gute*r" Mieter*in sind und erhöht damit die Chance der Bewerbung.

Hier finden Sie eine Vorlage:

Normalerweise erhalten Sie mit Abschluss Ihres Mietverhältnisses einen Mietvertrag und eine Hausordnung. Darin ist festgehalten, wann Ruhezeiten in Ihrer Immobilie bestehen.

Auch wenn es in Ihrer Hausordnung keine Regelung zu den Ruhezeiten gibt, vermeiden Sie Konflikte, wenn Sie sich an übliche Ruhezeiten halten.

Generell gilt die Nacht (22–7 Uhr) und Sonn- und Feiertage als Ruhezeiten.

S

Ein Sozialamt ist eine kommunale Behörde in Deutschland, die finanzielle und praktische Unterstützung für Menschen bietet, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Zu den Hauptaufgaben gehören die Hilfe zum Lebensunterhalt für nicht erwerbsfähige Personen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Das Sozialamt bietet auch Hilfe in besonderen Lebenslagen, etwa bei Obdachlosigkeit oder Suchtproblemen, und unterstützt Personen, die besondere soziale Schwierigkeiten überwinden müssen. Darüber hinaus gewährt das Sozialamt Leistungen für Bildung und Teilhabe für bedürftige Kinder und Jugendliche und stellt einmalige Beihilfen für spezielle Bedarfe wie Wohnungserstausstattung oder besondere Anlässe bereit.

Sozialgeld ist eine Leistung, die im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) in Deutschland von Jobcentern gewährt wird. Es richtet sich an Personen, die selbst nicht erwerbsfähig sind (also z. B. Kinder), aber in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben, die Bürgergeld erhält. Sozialgeld dient dazu, den Lebensunterhalt der nicht erwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen. Es umfasst den Regelbedarf zur Deckung des alltäglichen Lebensunterhalts sowie Bedarfe für Unterkunft und Heizung, sofern diese angemessen sind. Bei Bedarf können Mehrbedarfe für besondere Situationen (z.B. Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit Behinderungen) gewährt werden. Sozialgeld stellt somit sicher, dass alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft finanziell abgesichert sind, auch wenn sie selbst nicht arbeiten können.

Sozialhilfe sind Sozialleistungen, aber Sozialleistungen nicht gleich Sozialhilfe. Das klingt erstmal kompliziert, aber es lässt sich so erklären:

Sozialhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, weil sie keiner Erwerbstätigkeit (mehr) nachgehen können. Sie umfasst finanzielle Hilfe für grundlegende Bedürfnisse wie Wohnen, Ernährung und Kleidung. Ziel der Sozialhilfe ist es, ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten und soziale Ausgrenzung zu verhindern. Die Leistungen werden individuell berechnet und sind bedarfsorientiert.

In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Sozialhilfe, um unterschiedliche Bedürfnisse abzudecken:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Unterstützung für Menschen, die das Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft erwerbsunfähig sind und deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt: Finanzielle Unterstützung für Personen, die vorübergehend nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten.
  • Hilfe zur Pflege: Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die die Kosten für notwendige Pflegeleistungen nicht selbst tragen können.
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten: Unterstützung für Personen, die aufgrund besonderer sozialer Umstände (z.B. Obdachlosigkeit, Suchtprobleme) Hilfe benötigen, um ihre Lebenssituation zu stabilisieren.
  • Hilfe in anderen Lebenslagen: Umfasst diverse Hilfen wie die Unterstützung in Notfällen, Hilfe zur Gesundheit (z.B. für notwendige medizinische Behandlungen) und Hilfen zur Integration in die Arbeitswelt.

Darüber hinaus gibt es noch Hilfen für Menschen, die keine Arbeit haben oder trotz Arbeit ihre Bedürfnisse nicht decken können. Das sind aber nur umgangssprachlich Sozialhilfen. Darunter fallen Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag, Wohngeld usw.

Alle Leistungen zusammengefasst werden unter dem Begriff Sozialleistungen zusammengefasst.

Sozialwohnungen sind öffentlich geförderte Wohnungen. Das heißt, die Person oder Firma, die die Wohnung vermietet, bekommt Unterstützung vom Staat z. B. für Renovierungen, muss diese Wohnung dafür aber an Menschen vermieten, die ein kleines Einkommen haben und deshalb auf dem freien Wohnungsmarkt große Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden.

Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein. In manchen Landkreisen oder (kreisfreien) Städten erfolgt die Vergabe zentral über das Landratsamt oder das Sozialamt.

Treten Sie gerne mit unseren Expert*innen vor Ort in Kontakt um die genauen Bedingungen vor Ort zu erfragen. 

W

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein Dokument, das in Deutschland benötigt wird, um eine Sozialwohnung zu mieten. Er wird an Personen mit niedrigem Einkommen ausgestellt, um ihnen den Zugang zu staatlich gefördertem Wohnraum zu ermöglichen. Ein WBS ist aber keine Garantie, dass Sie eine Sozialwohnung bekommen. Den WBS müssen Sie im Bauamt, Sozialamt oder der Stadt in der Sie bisher leben, beantragen. Er kann entweder für eine konkrete Wohnung, eine Stadt oder einen Landkreis beantragt werden oder generell für ganz Bayern. Bei der Beantragung müssen Sie Angaben zu sich und Ihren Familienangehörigen, die mit Ihnen leben, machen. Ganz besonderes Augenmerk wird auf Ihre finanzielle Situation gelegt.

Hier ein Video dazu:
youtube.com/watch?v=Lx7pPh6dcuI

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen um einen WBS zu bekommen oder Schwierigkeiten haben, das Antragsformular zu bekommen oder auszufüllen, kommen Sie auf unsere Berater*innen zu, wir helfen Ihnen gerne.

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Personen mit geringem Einkommen, die ihre Miete nicht selbst zahlen können und keinen Zuschuss über z. B. Bürgergeld erhalten. Die durchschnittliche Förderung beträgt 370€ pro Monat. Das Wohngeld beinhaltet automatisch eine Heizkostenkomponente und eine "Klimakomponente" für teurere, klimaneutral sanierte Wohnungen.

Anspruch auf Wohngeld haben Menschen mit geringem Einkommen wie z.B. Familien mit eigenem Einkommen, Rentner*innen, Studierende ohne BAföG, Auszubildende ohne Berufsausbildungsbeihilfe, Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Mietkosten ab. Anträge werden bei der örtlichen Wohngeldstelle gestellt, und die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz schließen Wohngeld meist aus.

Unter wohngeld-mv.de/Rechner/ können Sie selbst schauen, ob Ihnen möglicherweise Wohngeld zusteht.

Gerne beraten wir Sie dazu und unterstützen bei der Antragsstellung.

 

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich in der Gemeinde oder Stadt anmelden. Dazu benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug.

Hier finden Sie ein geeignetes Formular:
formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/StMI/StMI/Wohnungsgeberbest%c3%a4tigung/index