Mieter*in sein
Bevor man einen Mietvertrag abschließt, ist es ratsam, die gesetzlichen Grundlagen, örtlichen Bestimmungen und die genauen Bedingungen im Vertrag sorgfältig zu prüfen.
Gerne hilft Ihnen dabei die Beratungsstelle vor Ort.
Verschiedene Mietverhältnisse
Es gibt verschiedene Arten von Mietverhältnissen, die sich je nach Dauer, Zweck und Bedingungen unterscheiden.
Dies ist die am häufigste vorkommende Art von Mietverhältnis. Es besteht ohne eine feste Laufzeit, solange keine Partei das Mietverhältnis kündigt.
Hier ist die Mietdauer im Voraus festgelegt.
Das Mietverhältnis endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
Die Miete wird in vorher festgelegten Intervallen (z. B. jährlich) erhöht.
Die Staffelmiete ist im Voraus im Mietvertrag festgelegt.
Die Miete wird an einen Index, wie etwa den Verbraucherpreisindex, gekoppelt.
Änderungen der Lebenshaltungskosten beeinflussen die Miete.
Ein bestehender Mieter vermietet einen Teil oder die gesamte Wohnung an eine andere Person. Dies erfordert oft die Zustimmung des Vermieters.
Dies betrifft die Vermietung von Geschäftsräumen für gewerbliche Zwecke.
Die Bedingungen können je nach Art des Geschäfts und den Vereinbarungen zwischen den Parteien variieren.
Ein Mietverhältnis für eine vorübergehende Wohnsituation.
Die Dauer ist im Voraus festgelegt, und das Mietverhältnis endet automatisch.
Häufig für landwirtschaftliche Flächen oder kommerzielle Nutzung von Immobilien.
Der Pächter nutzt die Immobilie für einen bestimmten Zweck und zahlt eine Pacht.
Nach dem Umzug
Sie müssen sich beim Bürgeramt / Einwohnermeldeamt anmelden. Dazu müssen Sie eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen, in der der Vermieter Ihren Einzug bestätigt.
Teilen Sie der Ausländerbehörde so schnell wie möglich Ihre neue Adresse mit. Wenn Sie noch im Asylverfahren sind, müssen Sie Ihre neue Adresse außerdem sofort dem BAMF mitteilen, da Sie sonst vielleicht wichtige Briefe des BAMF verpassen.
Informieren Sie auch alle anderen Behörden, mit denen Sie zu tun haben (Jobcenter, Sozialamt, Finanzamt …) und Ihre Bank, Ihre Versicherung, etc. über Ihre neue Adresse.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie keine Briefe verpassen, können Sie für einen bestimmten Zeitraum einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post und der Pin Mail AG stellen. Dafür müssen Sie aber Geld bezahlen.
Sie müssen Ihre Wohnung bei einem Stromanbieter anmelden. Stromkosten sind nicht in der Warmmiete, die Sie an Ihren Vermieter bezahlen, enthalten. Für die Anmeldung müssen Sie dem Stromanbieter den Zählerstand Ihres Stromzählers (vom Datum der Übergabe) mitteilen.
Auch der staatliche Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt direkt über Sie als Mieter abgerechnet. Wenn Sie sich bei der Meldebehörde angemeldet haben, erhalten Sie automatisch per Post einen Brief zur Anmeldung beim Beitragsservice.
Wenn Ihnen Ihre bisherige Beitragsnummer bekannt ist, können Sie auch selbst recht unkompliziert unter www.rundfunkbeitrag.de Änderungen vornehmen.
Meldebestätigung
Die polizeiliche Anmeldung, auch als Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt bekannt, ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dazu, den aktuellen Aufenthaltsort von Bürgern nachzuverfolgen und ist wichtig für die behördliche Verwaltung.
In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht, sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem Umzug in eine neue Wohnung anzumelden. Dies hilft den Behörden, den Aufenthaltsort der Bürger zu kennen. Die Anmeldung ermöglicht es den Behörden, die Bevölkerungszusammensetzung zu überwachen und wichtige Informationen für die statistische Auswertung zu sammeln. Außerdem hat die Anmeldung an einem bestimmten Ort auch Einfluss auf das Wahlrecht, da man normalerweise in dem Bezirk wählt, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat.
Innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung muss man sich anmelden.
Es ist wichtig, sich rechtzeitig anzumelden, da eine verspätete Anmeldung zu rechtlichen Konsequenzen führen kann, wie zum Beispiel Bußgelder.
Die Anmeldung erfolgt beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt. In einigen Ländern kann dies auch online oder per Post erfolgen.
Für die Anmeldung werden in der Regel ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) und eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
Es ist ratsam, sich im Voraus über die genauen Anforderungen zu informieren, da es Kommunen gibt, in denen dafür ein Termin vereinbart werden muss oder bereits online die Anmeldung vorbereitet werden kann.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält man eine Meldebestätigung, die als Nachweis für die ordnungsgemäße Anmeldung dient.
Mieter*in sein
Als Mieter*in haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten, die sowohl im Mietrecht als auch in Ihrem Mietvertrag festgelegt sind.
Hier sind einige grundlegende Rechte und Pflichten von Mietenden:
Ihre Rechte
Als Mieter*in haben Sie das Recht auf eine Wohnung in einem bewohnbaren Zustand, einschließlich angemessener Sicherheit und Sauberkeit.
Als Mieter*in haben Sie das Recht auf Privatsphäre in Ihrer gemieteten Wohnung. Ihr*e Vermieter*in darf die Wohnung nicht ohne Ihre Erlaubnis betreten – außer in Notfällen.
Wenn die Wohnung Mängel aufweist, die die Nutzung beeinträchtigen, haben Sie unter Umständen das Recht, nachdem Sie den/die Vermieter*in aufgefordert haben, den Mangel zu beseitigen, die Miete zu mindern.
Mieter*innen haben das Recht, dass der Vermieter notwendige Reparaturen in angemessener Zeit durchführt.
Ihr*e Vermieter*in kann das Mietverhältnis nicht ohne Grund beenden. Nur aus triftigem Grund kann Ihnen das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Kein*e Vermieter*in darf Sie von heute auf morgen vor die Tür setzen.
Mieter*innen haben das Recht, eine transparente Abrechnung der Nebenkosten zu erhalten.
Mieten dürfen nicht willkürlich erhöht werden.
Es empfiehlt sich als Mieter*in Mitglied im Mieterschutzbund zu werden. Dieser vertritt Ihre Interessen als Mieter*in.
Hier finden Sie die Website des Deutschen Mieterschutzbundes.
Ihre Pflichten
Mieter*innen sind verpflichtet, die Miete pünktlich zu zahlen. Es gilt, was im Mietvertrag festgehalten wurde.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre angemietete Wohnung pfleglich und sorgsam zu behandeln.
Dazu gehört sowohl keine Schäden vorsätzlich zu verursachen, als auch fahrlässige Schäden zu vermeiden.
Mieter*innen sind verpflichtet, Mängel umgehend dem/der Vermieter*in zu melden, damit diese*r die notwendigen Reparaturen vornehmen kann.
In einigen Fällen können Mieter verpflichtet sein, kleinere Reparaturen selbst zu übernehmen, wie es im Mietvertrag oder den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt ist.
Wenn es eine Hausordnung gibt, müssen Sie sich daran halten.
Darüber hinaus gibt es die sogenannte "Hausruhe". Sie ist laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH V ZB 11/98) während der Zeiten von 13 – 15 Uhr als Mittagsruhe, von 22 – 7 Uhr als Nachtruhe, sowie an Sonntagen und Feiertagen einzuhalten.
Sie müssen Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen und Ruhezeiten einhalten sowie einen freundlichen Umgang miteinander pflegen um den Hausfrieden zu wahren.
Bei Auszug müssen Sie die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurückgeben. Davon ausgenommen ist eine normale Abnutzung.
Es ist wichtig, dass Mieter*innen und Vermieter*innen ihre Rechte und Pflichten kennen und respektieren.
Im Zweifelsfall ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Das kann beispielsweise über die Mitgliedschaft in einem Mieterverein gewährleistet werden.
Grundsätzlich gilt das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Allerdings gibt es rechtliche Vorgaben im bürgerlichen Gesetzbuch, die "schlechtere" Konditionen, auch wenn sie im Mietvertrag festgehalten sind, unwirksam machen.
Sie haben eine Zusage?
Bevor man einen Mietvertrag abschließt, ist es ratsam, die gesetzlichen Grundlagen, örtlichen Bestimmungen und die genauen Bedingungen im Vertrag sorgfältig zu prüfen.
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